Die neue, deutlich attraktivere Bundesförderung wurde am 12.Dezember 2023 beschlossen und gilt ab 01.01.2024. Anträge, die 2023 eingereicht und noch nicht abgerechnet wurden, fallen ebenfalls unter die neuen Förderbedingungen. Gefördert wird der Umstieg von fossilen Wärmeerzeugern oder Nachtspeicherheizungen auf Wärmepumpen.

Als Ihr Spezialist beim Thema Wärmepumpen möchten wir Ihnen die wesentlichen Punkte im Bereich der Wärmepumpe untenstehend zusammenfassen:

Neue Fördersummen

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen bis zu € 16.000,- EUR
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis zu € 23.000,- EUR
    Zusätzlich gibt es einen Bohrbonus von bis zu € 5.000,- EUR
  • Für Mehrfamilienhäuser gibt es z.B. bei einer Zentralisierung der Heizung € 4.000,- EUR je neu angeschlossener Wohnung zusätzlich.
    Bei Anlagen >50KW erhöhen sich zudem die Förderungen für den Wärmeerzeuger

Neue Vorlauftemperatur

Anhebung von 40°C auf 55°C
Somit kommen auch die Sanierer zukünftig leichter an die Förderung

Unverändert bleibt das Förderkriterium der GWP-Werte. 
Die maximale Förderung enthalten Anlagen mit einem GWP-Wert bis 1.500 (z.B. Anlagen mit dem Kältemittel R410a).
Anlagen mit einem GWP-Wert bis 2.000 erhalten einen Abschlag von 20% (z.B. Anlagen mit dem Kältemittel R410a).

Die Förderung „Sauber Heizen für alle“, für Menschen mit geringerem Einkommen, wird deutlich erweitert. So beträgt z.B. die neue Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern zukünftig € 3.998,- EUR.

In Summe bedeutet dies, dass die Wärmepumpe nun deutlich höher als bislang gefördert wird. Die maximale Vorlauftemperatur von 55°C wird Sanierungsprojekte deutlich unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr LH-Tech Team